

Im November 1987 wurde es - nach langer und massiver Gegenwehr - auch in Berlin möglich, Heroinabhängige offiziell mit Methadon zu behandeln. Vorher hatten einige niedergelassene Ärzte versucht, Heroin konsumierende Patienten in schadensbegrenzender oder therapeutischer Absicht zu unterstützen - oft hart am Rande der Legalität, aus betäubungsmittelrechtlichen Gründen v. a. mit Codein.
Zum Hintergrund der Anerkennung der Substitution als eine angemessene Behandlungsform gehörte der zunehmende Trend der Drogenhilfe in Richtung "Niedrigschwelligkeit". Die Verbreitung der HIV-Infektion in der und über die Drogenszene sowie ordnungspolitische Erwägungen spielten dafür eine nicht unwesentliche Rolle. Berücksichtigt wurde außerdem der Umstand, daß über das ausschließlich auf Abstinenztherapien basierende Hilfesystem nur ein sehr geringer Teil der Drogenabhängigen erreicht und gehalten werden konnte.
Mit der "Berliner Linie" der Substitution war ein durchaus besonderer Rahmen gegeben, der - orientiert an rechtlichen und ärztlichen Vorschriften (BtMG: Betäubungsmittelgesetz, BtMVV: Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, Richtlinien der BÄK: Bundesärztekammer)- im Kern drei Prinzipien umsetzt:
Einzelfallentscheidung, therapeutisches Gesamtkonzept und dezentraler Versorgungsansatz.
Einzelfallentscheidung:
Statt der ausschließlichen Orientierung an Indikationen, die laut Richtlinien der Bundesärztekammer (NUB, AUB, BUB) vorliegen mußten, damit eine Behandlung möglich (finanzierbar) ist, wurde großer Wert darauf gelegt, die Spezifik des jeweiligen Falls zu berücksichtigen - und damit auch überzeugende Gründe für einen dringenden Substitutionsbedarf jenseits der anfangs noch gefragten "vergleichbar schweren Erkrankungen". (Eine Opiatabhängigkeit allein galt bis 2002 noch nicht als hinreichende Indikation für eine Substitution.)
Therapeutische Gesamtkonzept:
Es wurde davon ausgegangen, daß die bloße Verabreichung eines Substitutionsmittels noch keine angemessene Behandlung darstellt. Zur Bewältigung des z. T. erheblichen Problemstaus in vielen Lebensbereichen wurde eine psychosoziale Betreuung nahegelegt.
Dezentrale Versorgung:
Der medizinische Teil der Behandlung (Substitution, Diagnostik und Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen) sollte durch niedergelassene ÄrztInnen in deren über Berlin verteilten Praxen erfolgen. Die psychosoziale Betreuung wurde zunächst als zusätzliches Aufgabengebiet der bestehenden Drogenberatungsstellen und auch anderer Einrichtungen verstanden. Ab 1994 kamen dafür nur noch speziell anerkannte Drogenhilfeträger in Frage, deren Leistung im Rahmen von Eingliederungshilfe nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz) finanziert wurde.
Zahl und Anteil der substituierten Heroinabhängen stiegen von Jahr zu Jahr deutlich. Ebenso wuchs - anfangs jedenfalls - die Zahl der Arztpraxen, in denen neben den sonstigen Patienten auch Substituierte behandelt wurden.
Relativ bald jedoch - spätestens Mitte der 90-er Jahre wurde offensichtlich, daß die neue Behandlungsform insbesondere denen verschlossen blieb, für die sie ursprünglich vor allem gedacht war: besonders schwer (oft auch mehrfach) geschädigte Heroinabhängige, in vielen Fällen nicht nur von Opiaten sondern zusätzlich von weiteren Substanzen abhängig, körperlich und durch diverse psychische Störungen erheblich beeinträchtigt, mit einer Unmenge sozialer Probleme überfordert, z. T. auch verwahrlost und verhaltensauffällig.
Für diese Gruppe war das gegebene Behandlungs- und Betreuungsmodell offenbar zu "hochschwellig". Entweder sie wurden gar nicht erst aufgenommen oder es fand zwar eine Aufnahme statt, doch zu einer geordneten medizinischen Versorgung kam es dann ebensowenig wie zu einer sinnvollen psychosozialen Betreuung. In Arztpraxen wurde die begrenzte Integrierbarkeit dieser Patienten im Etikett "nicht wartezimmerfähig" zusammengefaßt. Die Negativ-Erfahrungen aus Betreuungsversuchen in den klassischen "Komm-Strukturen" der Drogenhilfe führten zu ähnlich klingenden Etikettierungen wie "nicht verabredungsfähig" oder "nicht vermittlungsfähig". Geholfen war damit niemandem. Statt dessen wurde zunehmend klar, daß es eines besonderen Modells bedarf, um den sogenannten "Schwerstabhängigen" ein adäquates Substitutionsangebot zu unterbreiten.
Im April 1997 öffnete die erste Berliner Substitutionsambulanz, A. I. D. Kreuzberg, am damaligen Standort Tempelhofer Ufer.
Dem war die zweijährige Erprobung einer Kooperationsform zwischen Medizin und Drogenhilfe vorausgegangen, für welche es bis dahin noch kein Vorbild gab: Die Schwerpunktpraxis für Substitution der niedergelassenen Fachärztin für Allgemeinmedizin Gabriele U. Bellmann und Betreuungspersonal eines freien Trägers, des Notdienstes, testeten - zu Beginn noch räumlich getrennt, "über die Straße" - ein professionsübergreifendes, genau miteinander abgestimmtes, laufend auf seine Zielgenauigkeit und Wirksamkeit überprüftes Vorgehen bei der integrierten Behandlung und Betreuung von PatientInnen, die im ambulanten Bereich als sehr "schwierig" und im stationären Bereich als "Drehtür-Klientel" bekannt geworden waren.
Christian Jellinek behandelte in diesem Ramen noch auf der Grundlage einer besonderen Ermächtigung zur Substitution. Als er sich im April 2000 in Neukölln niederlassen konnte, entstand dort - auf derselben konzeptionellen Grundlage, in neuer Auflage des inzwischen bewährten Modells - A. I. D. Neukölln.
In beiden Ambulanzen ist die Kommunikation zwischen medizinischer und psychosozialer Abteilung klar geregelt: vom alltäglichen, sehr unkomplizierten Informationsabgleich über ad-hoc-Zweier- und Dreiergespräche bis hin zu gemeinsamen Teamsitzungen und Fortbildungsveranstaltungen. Zur Tradition geworden ist längt auch die regelmäßige psychiatrische (Fall-)Supervision und Fortbildung sämtlicher Betreuungskräfte (Kreuzberg: Herr Dr. Schütze, Neukölln: Frau Dr. Schäfer-Ligustro), ebenso gemeinsame thematische Veranstaltungen der Betreuungsteams beider Ambulanzen. (Dazu gehört die jährliche 2-tägige Klausur, inzwischen im größeren Rahmen der AG PsB des Notdienstes, zu der noch weitere Betreuungseinrichtungen gehören.) Überhaupt stellt die Einbindung der Ambulanz-Teams in die breite Angebotsstruktur des Notdienstes einen erheblichen Vorteil dar.
Bei der kontinuierlichen Sicherung einer höchstmöglichen Behandlungs- und Betreuungsqualität sowie bei der Entwicklung neuer Ideen und Konzepte spielt die aktive Beteiligung von A.I.D.-MitarbeiterInnen an öffentlichen Diskussionen eine wichtige Rolle. Dazu gehört inzwischen eine große Zahl von Referaten und Workhops bei Veranstaltungen in Deutschland und im Ausland sowie auch die Mitwirkung an "advisory boards" zur Festschreibung spezieller medizinischer oder die psychosoziale Betreuung betreffender Standards. Über mehrere Jahre (1998-2002) wurden internationale Tagungen organisiert, die dem interdisziplinären und professionsübergreifenden Austausch zum Problemkreis Substitution und Originalstoffvergabe dienten. Die Ergebnisse sind in Buchform publiziert. Unter "Publikationen" können Sie direkt auf eine Auswahl von Fachartikel und Vorträgen zugreifen.
Seit 2006 haben sich die medizinischen Abteilungen der Ambulanzen sowohl in Kreuzberg als auch in Neukölln zu Gemeinschaftspraxen erweitert: durch die Niederlassung und den Einstieg von Norbert Böhmer in Kreuzberg von Michaela Rogge in Neukölln.
Im Januar 2008 wurde im Berliner Bezirk Friedrichshain die dritte Ambulanz eröffnet. Durch die Kooperation mit dem Medizinischen Versorgungszentrum "Gesundes Friedrichshain" finden die KlientInnen die medizinischen Fachrichtungen Allgemeinmedizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie unter einem Dach. Zusätzlich steht eine suchtmedizinische Abteilung zur Verfügung.